Einerseits hilft es nur wenig, seinen Fokus in den Rückspiegel zu legen, nach dem Motto „ach hätte ich doch 2019 verkauft“. 2019 ist vergangen und wird auch nicht wiederkommen. Unstrittig ist, dass die Firmeneigentümer, die bis Ende 2019 noch verkauft haben bevor das Coronavirus Europa erreichte, in der Mehrheit
sicher keine falsche Entscheidung getroffen hatten. In 2020 ist der Markt der Unternehmensverkäufe und Übernahmen drastisch eingebrochen.
Wie werden sich die Kaufpreise in 2021 und 2022 entwickeln? Unterschiedlich, ist hier die einzige zutreffende Antwort. Wovon wird die Entwicklung der Unternehmenskaufpreise abhängen? Nicht zwangsläufig vom Unternehmenswert! Der Unternehmenswert ist eine rechnerisch nach den gängigen Methoden wie Ertragswertverfahren, Discounted cash flow- Methode oder der Substanzwertmethode ermittelter Wert. In dieser Wertermittlung werden die Jahresabschlüsse der zurückliegenden drei Geschäftsjahre ebenso zugrunde gelegt, wie die Umsatz- und Ertragsvorschau für die kommenden Jahre. Dies ist gemäß dem Wirtschaftsprüferstandard IDW-S1 die gängige Praxis.
Unternehmensbewertung als Basis für Transaktion
Eine solide Unternehmensbewertung ist immer die Basis einer Unternehmenstransaktion, aber eben auch nicht mehr, die Basis, der Ausgangspunkt. Wie viel Millionen oder manchmal auch nur hunderttausende Euro der Unternehmer für sein berufliches Lebenswerk tatsächlich erhält, ist jedoch praktisch nie vom Umfang, der Ausführlichkeit oder Genauigkeit der Unternehmensbewertung abhängig (und das sage ich, obgleich unsere Unternehmensbewertungen im Durchschnitt 60 Seiten umfassen), sondern immer davon, ob und wie es gelingt, eine ausreichend große Zahl Kaufinteressierter von dem Wert des Unternehmens zu überzeugen. Und zwanzig einem Unternehmensverkäufer vorgelegte Angebote führen immer zu einem höheren Verkaufspreis als zwei Angebote!
Was bedeutet dies konkret für Unternehmensverkaufsprozesse?
Weiterhin auf das Tagesgeschäft konzentrieren
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Unternehmer weiterhin voll auf sein Tagesgeschäft konzentrieren kann und ein Profi sich um die Vorauswahl und Angebotsabgabe der Interessenten kümmert. Ebenso wichtig ist, dass die Absicht des Unternehmensverkaufs geheim bleibt und weder bei Kunden, Lieferanten noch Mitarbeitern bekannt wird.
Für Sie geehrte Leserinnen und Leser, dürfen wir im Rahmen dieser Ausgabe Ihrer IHK-Zeitschrift an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend Ihnen die wichtigsten Schritte und eine kurze Checkliste als Blueprint zur Aufbewahrung überlassen.
Sebastian Göring, Managing Partner,
EUROCONSIL, eine der führenden M&A-Gesellschaften in Deutschland.
© 2024 EUROCONSIL