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Wichtigstes in Kürze
- Hybride Rechtsform: Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Flexibilität einer Personengesellschaft.
- Haftungsschutz: Die vollhaftende Komplementärin ist keine natürliche Person, sondern eine GmbH, was das Privatvermögen der Unternehmer schützt.
- Ideal für Nachfolgen: Durch die Trennung von Kapital und Geschäftsführung lassen sich Familienangehörige leicht als Kommanditisten ohne Führungsbefugnis einbinden.
- Steuerliche Aspekte: Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet (Transparenzprinzip), was oft steuerliche Vorteile gegenüber der reinen GmbH bietet.
- Komplexität: Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei Einzelunternehmen, da zwei Jahresabschlüsse (für die KG und die Komplementär-GmbH) erstellt werden müssen.
- Relevanz bei Verkauf: Für den Unternehmensverkauf ist diese Rechtsform attraktiv, erfordert aber eine saubere Trennung von Betriebs- und Privatvermögen in der Vorbereitungsphase.

Die deutsche Wirtschaftslandschaft wird maßgeblich von einer besonderen Rechtsform geprägt, die wie kaum eine andere für den soliden Mittelstand steht: die GmbH & Co. KG. Besonders für Familienunternehmen bietet diese Struktur eine intelligente Balance zwischen Sicherheit und Flexibilität. Doch gerade wenn es um weitreichende Entscheidungen wie eine strategische Neuausrichtung, die Aufnahme von Investoren oder die Regelung der Unternehmensnachfolge geht, müssen Inhaber die feinen juristischen und steuerlichen Nuancen verstehen.
Als Unternehmer, der sein Lebenswerk aufgebaut hat, stehen Sie vielleicht vor der Frage, ob Ihre aktuelle Rechtsform noch zukunftsfähig ist oder wie sich eine GmbH & Co. KG optimal verkaufen lässt. Dieser Ratgeber taucht tief in die Materie ein – von der Gründung über die laufende Besteuerung bis hin zum Exit-Szenario. Dabei greifen wir auf die Expertise aus über einem Jahrzehnt M&A-Beratung im Mittelstand zurück, um Ihnen nicht nur Theorie, sondern handfeste Praxisnähe zu bieten.
Was ist eine GmbH & Co. KG genau? Eine Definition
Die GmbH & Co. KG ist im Kern eine Kommanditgesellschaft (KG), also eine Personengesellschaft. Der entscheidende Kniff liegt in der Struktur der Gesellschafter. Eine klassische KG benötigt mindestens zwei Partner:
- Einen Komplementär (Vollhafter), der unbeschränkt auch mit seinem Privatvermögen haftet.
- Einen Kommanditisten (Teilhafter), dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
Bei der GmbH & Co. KG ist der vollhaftende Komplementär jedoch keine natürliche Person (wie Herr Müller oder Frau Schmidt), sondern eine juristische Person – genauer gesagt eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Die Gesellschaftsstruktur im Detail
Diese Konstruktion führt zu einem interessanten Ergebnis: Es haftet formell zwar jemand unbeschränkt (die GmbH), aber da das Vermögen der GmbH auf ihr Stammkapital begrenzt ist, gibt es faktisch keine natürliche Person, die mit ihrem Haus und Hof für die Schulden der Gesellschaft einstehen muss.
Die „GmbH & Co. KG“ ist somit keine eigene neue Rechtsform im gesetzlichen Sinne, sondern eine Sonderform der KG. Sie vereint die Vorteile von Personengesellschaften (flexible Entnahmemöglichkeiten, steuerliche Transparenz) mit denen von Kapitalgesellschaften (Haftungsbeschränkung, Fremdgeschäftsführung).
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Gründung und Voraussetzungen
Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist etwas aufwendiger als die einer einfachen GmbH, da im Grunde zwei Gesellschaften errichtet werden müssen. Dieser Prozess erfordert Sorgfalt und professionelle Begleitung.
Schritt-für-Schritt zur Gründung
- Gründung der Komplementär-GmbH: Zuerst muss die GmbH gegründet werden, die später die Rolle des Vollhafters übernimmt. Dies erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro sowie eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
- Eintragung ins Handelsregister (GmbH): Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B).
- Gründung der KG: Die Gesellschafter (die frisch gegründete GmbH und mindestens ein Kommanditist) schließen den Gesellschaftsvertrag für die KG. Hier herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.
- Eintragung ins Handelsregister (KG): Die KG wird in das Handelsregister (Abteilung A) eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH & Co. KG voll existent.
Experten-Hinweis: Es ist möglich, beide Schritte in einem Notartermin zu bündeln, um Zeit und Kosten zu sparen. Oft fungieren die Gesellschafter der KG auch gleichzeitig als Gesellschafter der Komplementär-GmbH („Gesellschafteridentität“), was Konflikte vermeidet.
Haftung: Der Schutzschirm für das Privatvermögen
Das Thema Haftung ist für die meisten Unternehmer der Hauptgrund für die Wahl dieser Rechtsform. In einer klassischen OHG oder KG (mit natürlicher Person als Vollhafter) schwebt das Risiko der Privatinsolvenz bei unternehmerischem Scheitern wie ein Damoklesschwert über dem Inhaber.
Bei der GmbH & Co. KG sieht das Szenario anders aus:
Gläubiger der KG können sich nur an das Gesellschaftsvermögen der KG und an das Vermögen des Komplementärs halten. Da der Komplementär die GmbH ist, ist der Durchgriff auf das Privatvermögen der Menschen hinter der Firma in der Regel ausgeschlossen.
Die Kommanditisten haften lediglich bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Ist diese Einlage voll erbracht, sind sie von weiterer Haftung befreit.
Ausnahme bei der Geschäftsführer-Haftung
Vorsicht ist geboten im operativen Geschäft: Die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten lassen. Bei groben Pflichtverletzungen (z. B. Insolvenzverschleppung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen) kann eine persönliche Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer entstehen.
Steuerliche Aspekte: Transparenz vs. Trennung
Ein entscheidender Unterschied zur reinen GmbH liegt in der Besteuerung.
- Die GmbH (Kapitalgesellschaft): Unterliegt dem Trennungsprinzip. Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Gewinne kommen beim Gesellschafter erst an, wenn sie ausgeschüttet werden (und dann erneut versteuert werden müssen – Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren).
- Die GmbH & Co. KG (Personengesellschaft): Unterliegt dem Transparenzprinzip. Die KG selbst zahlt zwar Gewerbesteuer, aber keine Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Stattdessen wird der Gewinn direkt und unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet, egal ob er entnommen wird oder in der Firma bleibt. Die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
GmbH & Co. KG steuerliche Vorteile:
Die Gewerbesteuer der KG kann oft auf die persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden. Zudem sind Verluste der KG unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechenbar, was in Verlustphasen (z. B. Gründungsphase oder Krisenzeiten) Liquidität schonen kann.
Die GmbH & Co. KG als Nachfolgeinstrument im Mittelstand
Für Familienunternehmen ist die GmbH & Co. KG oft das Mittel der Wahl, um den Generationenwechsel zu gestalten. Hier spielen nicht nur steuerliche, sondern auch emotionale und machtpolitische Aspekte eine Rolle.
Flexibilität in der Führung
Der Gesellschaftsvertrag kann so gestaltet werden, dass die Führung der Geschäfte (bei der Komplementär-GmbH) strikt von den Kapitalanteilen (in der KG) getrennt ist.
Ein Senior-Unternehmer kann beispielsweise Anteile an die Kinder übertragen (und damit Erbschaftsteuerfreibeträge nutzen), sich aber über die Geschäftsführung der GmbH weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen sichern. Die Kinder sind als Kommanditisten am Gewinn beteiligt, können aber nicht ins Tagesgeschäft hineinregieren, sofern der Vertrag dies ausschließt.
Nachfolgeplanung und „Interne Nachfolge“
Gerade wenn kein geeigneter Nachfolger in der Familie bereitsteht, erlaubt diese Struktur auch die Anstellung eines Fremdgeschäftsführers in der Komplementär-GmbH, während die Familie weiterhin die Früchte des Unternehmens als Kommanditisten genießt. Dies ist ein klassischer Fall für eine strukturierte Nachfolgeplanung. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Bereich zur internen Nachfolge.
Unternehmensverkauf einer GmbH & Co. KG
Wenn Sie über den Verkauf Ihres Unternehmens nachdenken, bringt die Rechtsform der GmbH & Co. KG spezifische Herausforderungen und Chancen mit sich. M&A-Berater wie EUROCONSIL erleben täglich, dass die Verkaufsfähigkeit stark von der gesellschaftsrechtlichen Sauberkeit abhängt.
Asset Deal vs. Share Deal
Beim Verkauf einer GmbH & Co. KG stehen Verkäufer oft vor der Wahl:
- Share Deal (Verkauf der Anteile): Der Käufer übernimmt die Anteile an der KG und der Komplementär-GmbH. Das Unternehmen bleibt als Rechtshülle bestehen. Dies ist für den Verkäufer oft einfacher und steuerlich vorteilhaft, birgt für den Käufer aber Risiken (übernommene Altlasten).
- Asset Deal (Verkauf der Wirtschaftsgüter): Der Käufer kauft nicht die Firma als Mantel, sondern die einzelnen Vermögenswerte (Maschinen, Kundenstamm, Marken) aus der KG heraus. Für Personengesellschaften ist dies oft komplexer in der Abwicklung, ermöglicht dem Käufer aber einen klaren Schnitt („Step-up“ der Buchwerte).
Für den Verkaufsprozess ist eine professionelle Unternehmensbewertung unerlässlich. Verfahren wie das Ertragswertverfahren helfen dabei, den fairen Marktwert der KG-Anteile zu ermitteln, wobei Besonderheiten wie Tätigkeitsvergütungen der Gesellschafter bereinigt werden müssen.
Praktischer Fallstrick: Sonderbetriebsvermögen
Ein häufiges Problem beim Verkauf sind Wirtschaftsgüter, die dem Gesellschafter privat gehören, aber an die KG vermietet sind (z. B. das Betriebsgrundstück). Dies bildet sogenanntes Sonderbetriebsvermögen. Wird dies beim Verkauf vergessen oder falsch behandelt, können enorme steuerliche Belastungen durch die Aufdeckung stiller Reserven entstehen. Eine detaillierte Analyse durch Experten im Vorfeld ist hier Pflicht, um den Verkaufserlös nicht zu gefährden.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
Um eine fundierte Entscheidung für oder gegen diese Rechtsform zu treffen – sei es bei der Gründung oder Umwandlung vor einem Verkauf – hilft diese Übersicht:
Vorteile
- Haftungsbeschränkung: Kein Zugriff auf Privatvermögen (bei korrekter Führung).
- Fremdgeschäftsführung: Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein.
- Kapitalbeschaffung: Einfache Aufnahme neuer Kommanditisten ohne Mitspracherecht.
- Steuervorteile: Anrechnung der Gewerbesteuer, flexible Verlustverrechnung.
- Image: Hohes Ansehen bei Banken und Lieferanten als solide Mittelstandsform.
Nachteile
- Hoher Verwaltungsaufwand: Zwei Jahresabschlüsse, zwei Buchführungen (GmbH und KG).
- Kosten: Doppelte Gründungskosten, höhere Steuerberaterkosten.
- Publizitätspflicht: Eintragung im Handelsregister und Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger.
- Komplexität: Schwieriger für Laien zu durchschauen als ein Einzelunternehmen.
- Bankenkredit: Wegen der Haftungsbeschränkung verlangen Banken oft persönliche Bürgschaften der Gesellschafter, was den Haftungsvorteil faktisch wieder aufhebt.
Handlungsoptionen und praktische Tipps
Wenn Sie eine GmbH & Co. KG führen oder planen, sollten Sie folgende Punkte beachten, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Häufige Fehler vermeiden
- Vermischung der Konten: Nutzen Sie strikt getrennte Konten für die KG und die Komplementär-GmbH. Zahlungen der KG für die GmbH (oder umgekehrt) müssen sauber verbucht werden.
- Unterkapitalisierung der GmbH: Die Komplementär-GmbH haftet voll. Ist sie unterkapitalisiert, droht schnell die Insolvenzantragspflicht für die GmbH, was die gesamte Konstruktion ins Wanken bringt.
- Fehlende Verträge: Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaftern und der KG (z. B. Geschäftsführungsverträge, Mietverträge) müssen „wie unter fremden Dritten“ geschlossen werden, um steuerlich anerkannt zu werden.
Profi-Tipp zur Vergütung
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG erhalten Sie für Ihre Tätigkeit eine Vergütung. Diese wird steuerlich oft nicht als Gehalt (Betriebsausgabe), sondern als Vorabgewinn behandelt. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater genau, wie Gewinnentnahmen und Tätigkeitsvergütungen im Gesellschaftsvertrag geregelt sind, um Streitigkeiten bei der Gewinnverteilung unter Erben oder Mitgesellschaftern zu vermeiden.
Persönlicher Experten-Rat von EUROCONSIL
„In über 10 Jahren M&A-Praxis sehen wir immer wieder, dass der Verkauf einer GmbH & Co. KG an einem Punkt hakt: dem Sonderbetriebsvermögen. Oft ist das Betriebsgrundstück im Privatbesitz des Seniors und an die Firma verpachtet.
Wenn Sie einen Verkauf planen, sollten Sie dieses Konstrukt 3 bis 5 Jahre vor dem geplanten Exit prüfen. Zerschlägt man diese Besitzunternehmen-Betriebsunternehmen-Struktur im Zuge des Verkaufs unbedacht, deckt das Finanzamt alle stillen Reserven auf – inklusive der Wertsteigerung der Immobilie über die letzten 30 Jahre. Das kann Sie die Hälfte Ihres Verkaufserlöses kosten.
Wir empfehlen: Lassen Sie uns frühzeitig auf Ihre Struktur schauen. Oft lohnt sich eine Einbringung oder Umwandlung lange vor dem eigentlichen Verkaufsprozess, um Ihr Lebenswerk steueroptimiert zu sichern. Sprechen Sie gerne unser Team auf eine neutrale Analyse an.“Für tiefere Einblicke in den Ablauf eines Verkaufs empfehlen wir unseren umfassenden Leitfaden zum Unternehmensverkauf, der die spezifischen Phasen von der Vorbereitung bis zum Abschluss detailliert beleuchtet.
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Fazit: Eine starke Form mit Beratungsbedarf
Die GmbH & Co. KG ist zu Recht das Rückgrat vieler deutscher Mittelständler. Sie bietet den Schutz der Haftungsbeschränkung, ohne die Flexibilität der Personengesellschaft aufzugeben. Doch diese Freiheit hat ihren Preis in Form von bürokratischem Aufwand und steuerlicher Komplexität.
Besonders in Phasen der Veränderung – sei es die Nachfolge innerhalb der Familie oder der Verkauf an Dritte – zeigt sich die wahre Qualität des Gesellschaftsvertrags und der gewählten Struktur. Zögern Sie nicht, sich professionelle Begleitung zu holen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechtsform auch morgen noch zu Ihren Lebenszielen passt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur GmbH & Co. KG
Was kostet eine GmbH & Co. KG im Jahr an Unterhalt?
Man muss mit höheren Kosten rechnen als bei einer Einzelunternehmung, da zwei Jahresabschlüsse (GmbH und KG) sowie die Buchhaltung erstellt werden müssen. Allein für Steuerberatung und IHK-Beiträge sollten jährlich mehrere tausend Euro eingeplant werden, abhängig vom Umsatz.
Haftet man bei einer GmbH & Co. KG wirklich gar nicht privat?
Im Grundsatz ja, die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ausnahme: Persönliche Bürgschaften gegenüber Banken oder grobe Pflichtverletzungen als Geschäftsführer führen zur Privathaftung.
Ist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG besser?
Das hängt vom Ziel ab. Wer Investoren aufnehmen will und Gewinne thesaurieren (in der Firma lassen) möchte, wählt oft die GmbH (niedrigere Steuerbelastung auf nicht ausgeschüttete Gewinne). Wer Gewinne direkt entnehmen will oder Familienmitglieder haftungsbeschränkt beteiligen möchte, fährt oft mit der GmbH & Co. KG besser.
Wie wird der Gewinn in einer GmbH & Co. KG verteilt?
Die Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Üblich ist eine Verzinsung der Kapitalkonten und eine Verteilung des Restgewinns nach Köpfen oder Anteilen. Die Komplementär-GmbH erhält meist nur eine geringe Haftungsvergütung, da sie kein eigenes operatives Geschäft betreibt.
Kann man eine GmbH & Co. KG einfach in eine GmbH umwandeln?
Ja, das ist durch einen Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz möglich. Dies wird oft vor einem Unternehmensverkauf gemacht, um komplexe Strukturen zu vereinfachen und für internationale Käufer attraktiver zu werden („Corporate Clean-up“).
Quellen:
DATEV (Informationen zur Besteuerung von Personengesellschaften)
Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Daten zur Unternehmensnachfolge)
Bundesministerium der Justiz (Gesetze zur KG und GmbH)

Weitere Informationen zum Autor:
Thomas Zinycz
Standort EUROCONSIL Berlin
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