Ertragswertverfahren: Anwendung und Nutzen in der Unternehmensbewertung

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Definition und Zweck des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren ist eine etablierte Methode zur Unternehmensbewertung, die besonders in Deutschland weit verbreitet ist. Ziel ist es, den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen eines Unternehmens zu quantifizieren und in einen aktuellen Wert umzuwandeln. Der Ertragswert spiegelt das Potenzial zukünftiger Gewinne wider, die aus dem bestehenden Geschäftsmodell generiert werden können.

Basierend auf der Annahme, dass der Unternehmenswert maßgeblich durch die Fähigkeit zur Ertragsgenerierung bestimmt wird, berücksichtigt dieses Verfahren sowohl finanzielle Kennzahlen als auch immaterielle Werte wie das Know-how der Mitarbeiter, Kundenbeziehungen, effiziente Geschäftsprozesse und Markenrechte. Eine präzise Umsatz- und Ergebnisvorschau bildet die Grundlage für eine realistische Bewertung. Zudem orientiert sich das Ertragswertverfahren an den Standards des IDW-S1 der deutschen Wirtschaftsprüfer, um eine konsistente und nachvollziehbare Bewertung sicherzustellen.

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Praktische Durchführung des Ertragswertverfahrens

1. Prognose der zukünftigen Erträge

Der erste Schritt besteht darin, die zukünftigen Gewinne und Cashflows des Unternehmens detailliert zu prognostizieren. Dies erfolgt durch die Analyse der bisherigen Geschäftsentwicklung, der aktuellen Marktbedingungen und spezifischer unternehmensbezogener Faktoren. Ziel ist es, eine realistische Einschätzung der zukünftigen Ertragskraft zu gewinnen.

2. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Die prognostizierten Erträge werden mit einem geeigneten Abzinsungssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Der Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt das Unternehmensrisiko sowie die von Investoren geforderte Rendite. Eine präzise Bestimmung dieses Zinssatzes ist entscheidend für die Genauigkeit des Ertragswertes.

3. Diskontierung der Erträge

Die zukünftigen Erträge werden mit dem festgelegten Zinssatz auf den heutigen Wert abgezinst. Der daraus resultierende Barwert stellt den Ertragswert des Unternehmens dar und ist essenziell für Entscheidungen wie Unternehmensverkäufe, Übernahmen oder die Nachfolgeplanung.

Ein wesentlicher Aspekt ist die sorgfältige Bewertung der prognostizierten Erträge. Im Gegensatz zu Verfahren, die nur auf historischen Daten basieren, ermöglicht das Ertragswertverfahren eine zukunftsorientierte Betrachtung, die die langfristige Ertragskraft und Wertentwicklung eines Unternehmens einbezieht.

Spezielle Anwendungsfälle des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren ist in verschiedenen spezifischen Situationen besonders nützlich:

Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Für nicht börsennotierte Unternehmen, deren Wert primär in der Ertragskraft liegt, ist das Ertragswertverfahren ideal. Es liefert eine fundierte Basis für die Ermittlung des Unternehmenswertes.

Erbschaften und Schenkungen

Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen wird vom Finanzamt allerding das vereinfachte Ertragswertverfahren genutzt, um die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Dieses weist zum Ertragswertverfahren wie es bei Unternehmensverkäufen oder -übernahmen zur Anwendung kommt, deutliche Unterschiede auf.

Unternehmensverkäufe und -übernahmen

Im Kontext von Fusionen und Übernahmen dient das Ertragswertverfahren als zentrales Instrument zur Bewertung der zu übernehmenden Unternehmensanteile, um faire Kaufpreise zu bestimmen. Im Fall von Unternehmensteilen müssen zur Wertermittlung allerdings Jahresabschlüsse und Zukunftsprognosen für diese Unternehmensteile vorliegen oder erstellt werden.

Schadensersatzansprüche

In Rechtsfällen ermöglicht das Ertragswertverfahren eine präzise Bezifferung des finanziellen Schadens, basierend auf der tatsächlichen Ertragskraft des Unternehmens.

Unternehmensnachfolgeplanung

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge unterstützt das Ertragswertverfahren dabei, den Wert des Unternehmens fair und transparent zu bestimmen, was eine reibungslose Übergabe erleichtert.

Besondere Herausforderungen ergeben sich bei Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, wo die zukünftige Ertragskraft schwer vorherzusagen ist.

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EUROCONSIL – Unternehmenswertrechner: Ein hilfreiches Tool

Zur Unterstützung einer ersten indikativen Wertermittlung bietet der Unternehmenswertrechner eine erste wertvolle wertvolle Hilfe auf Basis der Ertragskennziffern und einer ex post Betrachtung. Nehmen die Unternehmer daraufhin zu EUROCONSIL Kontakt auf, können die Mitarbeiter der bundesweiten Niederlassungen von EUROCONSIL auf Kundenwunsch auch gerne eine ausführliche Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren veranlassen. Eine Berücksichtigung der Bilanzpositionen sowie eine mit dem Mandanten zu erstellende Zukunftsprognose würden dann dabei berücksichtigt.

Bei einer ersten indikativen Berechnung des Unternehmenswertes auf dem Online-Rechner ist für die User von Vorteil:

  • Benutzerfreundliche Oberfläche: Das Tool ist auch für Nicht-Experten leicht verständlich und bedienbar.
  • Eingabe relevanter Daten: Nutzer können die erforderlichen Kennzahlen problemlos eingeben, um eine fundierte Schätzung des Unternehmenswerts zu erhalten.
  • Berücksichtigung relevanter Faktoren: Das Tool integriert alle wesentlichen Faktoren des Ertragswertverfahrens, um eine realistische Bewertung zu gewährleisten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der EUROCONSIL Unternehmenswertrechner die Bilanzpositionen nicht berücksichtigt, um dessen Anwendung einfach zu halten, was jedoch zu Abweichungen zwischen der Rechnerindikation und den tatsächlichen Unternehmenswerten führen kann. Da zudem die künftigen Gewinne nicht abgebildet werden, empfiehlt EUROCONSIL den Unternehmenswertrechner als ersten Schritt zu nutzen und die Ergebnisse durch ein umfassendes Bewertungsgutachten zu ergänzen. Dies schafft einen „Wertkorridor“ und bereitet Unternehmen optimal auf eine Unternehmensverkaufstransaktion vor.

Qualitätssicherung im Ertragswertverfahren

Um die Qualität und Zuverlässigkeit der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren sicherzustellen, sind mehrere Maßnahmen unerlässlich:

Realistische Annahmen und Prognosen

Die zugrunde liegenden Annahmen müssen realistisch und gut begründet sein. Eine präzise Umsatz- und Ergebnisvorschau ist hierbei essenziell, um eine belastbare Basis für die Bewertung zu schaffen.

Sorgfältige Dokumentation

Alle Schritte und Annahmen sollten umfassend dokumentiert werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dies erleichtert die Überprüfung und Nachverfolgung der Bewertungsgrundlagen.

Regelmäßige Überprüfung

Die Annahmen und Prognosen sollten regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Dies stellt sicher, dass die Bewertung stets auf dem neuesten Stand ist und relevante Veränderungen berücksichtigt.

Unabhängige Expertenkontrolle

Eine externe Überprüfung der Bewertung durch unabhängige Experten trägt zur Objektivität und Verlässlichkeit der Ergebnisse bei. Dies erhöht das Vertrauen in die Bewertungsergebnisse bei allen Beteiligten.

Sensitivitätsanalysen

Durch Sensitivitätsanalysen können die Auswirkungen von Veränderungen in den Annahmen auf den Unternehmenswert beurteilt werden. Dies hilft, potenzielle Risiken zu identifizieren und die Bewertung robuster zu gestalten.

EUROCONSIL empfiehlt zudem die Kombination verschiedener Bewertungsverfahren in einem umfassenden Bewertungsgutachten. Dies ermöglicht die Erstellung eines „Wertkorridors“, der die Bewertungsergebnisse verschiedener Ansätze integriert und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet.

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Fazit

Das Ertragswertverfahren ist eine wesentliche Methode zur Unternehmensbewertung, die das zukünftige Gewinnpotenzial eines Unternehmens berücksichtigt. Bei der Anwendung dieses Verfahrens spielen Faktoren wie das Know-how der Mitarbeiter, der Kundenstamm aus dem die künftigen Umsätze und Gewinne erwirtschaftet werden, effiziente Geschäftsprozesse und immaterielle Werte eine wichtige Rolle. Eine präzise Umsatz- und Ergebnisvorschau sowie die Beachtung der Standards der deutschen Wirtschaftsprüfer IDW-S1 sind dabei unerlässlich.

EUROCONSIL empfiehlt seinen Mandanten, verschiedene Bewertungsverfahren in einem umfassenden Bewertungsgutachten zu kombinieren, um einen Wertkorridor zu erhalten und für alle Arten von Kaufinteressenten optimal vorbereitet zu sein. Dieser kann hierbei eine erste Indikation des Unternehmenswertes bieten. Auch der Wert von Betriebsimmobilien würde in diesem Fall in die Unternehmensbewertung einfließen, sofern Betriebsimmobilien in der Aktiva der Firma überhaupt vorhanden sind.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, eine fundierte und verlässliche Unternehmensbewertung durchzuführen.

Portrait von Berater in einem Anzug

Weitere Informationen zum Autor:

Sebastian Göring
Standort EUROCONSIL Stuttgart

Kontaktieren Sie mich gerne unter:
T. +49 (0)7154 – 81 79 97-1


Email: sebastian.goering@euroconsil.de

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