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Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal ist eine der grundlegendsten Entscheidungen im M&A-Prozess und beeinflusst maßgeblich den Erfolg der gesamten Transaktion. Während beim Share Deal die Gesellschaftsanteile übertragen werden, erfolgt beim Asset Deal die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände. Diese strukturelle Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf Steuern, Haftung, Arbeitsrecht und die praktische Umsetzung. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die optimale Transaktionsstruktur für Ihren Unternehmenskauf finden und welche Faktoren dabei entscheidend sind.

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Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?
Der grundlegende Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal liegt in dem, was übertragen wird. Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft vom Verkäufer an den Käufer übertragen. Das Unternehmen bleibt als rechtliche Einheit bestehen, lediglich die Eigentumsverhältnisse ändern sich. Der Käufer wird dadurch Gesellschafter und übernimmt das Unternehmen in seiner Gesamtheit, inklusive aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verträge. Diese Transaktionsform ist im deutschen Mittelstand mit etwa 70 Prozent aller M&A-Transaktionen die dominierende Struktur.
Beim Asset Deal hingegen werden einzelne Vermögensgegenstände des Unternehmens vom Verkäufer an den Käufer übertragen. Dies können Immobilien, Maschinen, Patente, Kundenverträge oder andere Assets sein. Das ursprüngliche Unternehmen bleibt bestehen, verliert aber die übertragenen Vermögenswerte. Der Käufer erwirbt nur die ausgewählten Assets und übernimmt nicht automatisch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Diese Struktur wird oft gewählt, wenn nur bestimmte Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte interessant sind oder wenn Risiken minimiert werden sollen.
Die rechtlichen Grundlagen für beide Transaktionsformen finden sich im GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung), im HGB (Handelsgesetzbuch) und im UmwG (Umwandlungsgesetz). Die historische Entwicklung zeigt, dass Share Deals in Deutschland traditionell bevorzugt werden, da sie einfacher zu strukturieren sind und weniger komplexe Übertragungsvorgänge erfordern. In den letzten Jahren hat jedoch der Anteil von Asset Deals zugenommen, besonders bei größeren Transaktionen und bei internationalen Käufern, die spezifische Risiken vermeiden möchten.
Die statistische Verteilung im deutschen Mittelstand zeigt deutlich die Präferenz für Share Deals. Etwa 70 Prozent aller Transaktionen werden als Share Deals abgewickelt, während 30 Prozent als Asset Deals strukturiert werden. Diese Verteilung variiert jedoch je nach Branche und Transaktionsgröße. In kapitalintensiven Branchen wie der Immobilienwirtschaft oder der Produktion werden häufiger Asset Deals gewählt, während in Dienstleistungsbranchen Share Deals dominieren.
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Share Deal: Vorteile, Nachteile und Anwendungsfälle
Der Share Deal bietet zahlreiche Vorteile, die ihn zur bevorzugten Transaktionsstruktur im deutschen Mittelstand machen. Der wichtigste Vorteil liegt in der Einfachheit der Übertragung, da lediglich die Gesellschaftsanteile übertragen werden müssen, ohne dass einzelne Vermögensgegenstände aufgelistet und übertragen werden müssen. Dies beschleunigt den Transaktionsprozess erheblich und reduziert die Komplexität der Vertragsgestaltung. Alle bestehenden Verträge, Lizenzen und Geschäftsbeziehungen bleiben unverändert bestehen, was die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gewährleistet.
Aus steuerlicher Sicht bietet der Share Deal oft erhebliche Vorteile. Der Verkäufer kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerbefreiung nach § 8b KStG profitieren, wenn er eine Körperschaft ist. Beim Käufer entstehen keine sofortigen Steuerlasten, und er kann von der steuerlichen Organschaft profitieren, wenn er bereits eine Unternehmensgruppe führt. Zudem bleiben versteckte Reserven im Unternehmen erhalten, was bei einer späteren Veräußerung steuerliche Vorteile bringen kann. Die Übertragung erfolgt ohne Umsatzsteuer, da es sich um eine Anteilsübertragung handelt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Die Geschwindigkeit der Transaktion ist ein weiterer entscheidender Vorteil des Share Deals. Da keine einzelnen Vermögensgegenstände übertragen werden müssen, kann der Closing-Prozess deutlich schneller abgewickelt werden. Dies ist besonders wichtig bei zeitkritischen Transaktionen oder bei Konkurrenzsituationen, wo mehrere Käufer um das gleiche Unternehmen konkurrieren. Die Einfachheit der Struktur reduziert auch die Transaktionskosten, da weniger rechtliche und steuerliche Beratung erforderlich ist.
Trotz dieser Vorteile bringt der Share Deal auch erhebliche Nachteile mit sich. Der wichtigste Nachteil ist die Übernahme aller Verbindlichkeiten des Unternehmens, auch solcher, die dem Käufer möglicherweise nicht bekannt sind. Dies kann zu unerwarteten Haftungsrisiken führen, besonders wenn das Unternehmen in der Vergangenheit rechtliche Probleme hatte oder wenn versteckte Verbindlichkeiten bestehen. Der Käufer haftet für alle Schulden des Unternehmens, auch wenn diese erst nach dem Kauf bekannt werden.
Ein weiterer Nachteil liegt in der mangelnden Flexibilität bei der Auswahl der Vermögenswerte. Der Käufer kann nicht selektiv bestimmte Assets erwerben, sondern muss das gesamte Unternehmen übernehmen. Dies kann problematisch sein, wenn das Unternehmen auch unerwünschte Geschäftsbereiche oder problematische Vermögenswerte enthält. Zudem ist es schwieriger, bestimmte Risiken auszuschließen oder zu begrenzen, da das Unternehmen als Ganzes übertragen wird.
Der Share Deal eignet sich besonders für Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodellen und überschaubaren Risiken. Typische Anwendungsfälle sind der Verkauf von Familienunternehmen, die Übertragung von Dienstleistungsunternehmen oder der Erwerb von Unternehmen mit etablierten Marktpositionen. Besonders in Branchen wie Consulting, IT-Dienstleistungen oder Handel, wo die Geschäftsbeziehungen und das Know-how der Mitarbeiter den Hauptwert ausmachen, ist der Share Deal oft die optimale Wahl.
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Asset Deal: Vorteile, Nachteile und Anwendungsfälle
Der Asset Deal bietet dem Käufer erhebliche Vorteile in Bezug auf die Risikokontrolle und die Flexibilität bei der Auswahl der Vermögenswerte. Der wichtigste Vorteil liegt in der Möglichkeit, nur die gewünschten Assets zu erwerben und unerwünschte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auszuschließen. Dies ermöglicht es dem Käufer, gezielt die wertvollen Teile des Unternehmens zu erwerben, ohne sich den Risiken der weniger attraktiven Bereiche auszusetzen. Diese sogenannte „Cherry-Picking“-Strategie ist besonders bei größeren Unternehmen oder bei Unternehmen mit gemischten Geschäftsbereichen vorteilhaft.
Aus steuerlicher Sicht bietet der Asset Deal dem Käufer erhebliche Abschreibungspotenziale. Die erworbenen Vermögenswerte können zu den Anschaffungskosten in der Bilanz aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies führt zu steuerlichen Vorteilen, da die Abschreibungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Besonders bei Immobilien oder teuren Maschinen können diese Abschreibungspotenziale erheblich sein und die Wirtschaftlichkeit der Transaktion verbessern. Zudem kann der Käufer die erworbenen Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen bewerten, was oft zu höheren Abschreibungsbeträgen führt als bei einem Share Deal.
Die Haftungsrisiken sind beim Asset Deal deutlich geringer als beim Share Deal. Der Käufer übernimmt nur die Verbindlichkeiten, die explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. Alle anderen Verbindlichkeiten bleiben beim Verkäufer, was das Risiko unerwarteter Haftungsansprüche erheblich reduziert. Dies ist besonders wichtig bei Unternehmen mit komplexen rechtlichen Strukturen oder bei Unternehmen, die in der Vergangenheit rechtliche Probleme hatten. Der Käufer kann gezielt bestimmte Risiken ausschließen oder begrenzen.
Trotz dieser Vorteile bringt der Asset Deal auch erhebliche Nachteile mit sich. Die Komplexität der Transaktion ist deutlich höher als beim Share Deal, da jeder einzelne Vermögensgegenstand identifiziert, bewertet und übertragen werden muss. Dies erfordert detaillierte Inventarlisten und kann zu erheblichen Transaktionskosten führen. Zudem müssen viele Verträge neu verhandelt werden, da die Vertragspartner ihre Zustimmung zur Übertragung geben müssen. Dies kann zu Verzögerungen führen und wichtige Geschäftsbeziehungen gefährden.
Die höheren Transaktionskosten sind ein weiterer wichtiger Nachteil des Asset Deals. Da jeder Vermögensgegenstand einzeln übertragen werden muss, sind erhebliche rechtliche und steuerliche Beratungskosten erforderlich. Zudem können Notarkosten, Grunderwerbsteuer und andere Übertragungskosten anfallen, die beim Share Deal nicht entstehen. Die Gesamtkosten einer Asset Deal-Transaktion können um 20 bis 40 Prozent höher sein als bei einem vergleichbaren Share Deal.
Der Asset Deal eignet sich besonders für kapitalintensive Branchen wie die Immobilienwirtschaft, die Produktion oder den Maschinenbau, wo die materiellen Vermögenswerte den Hauptwert des Unternehmens ausmachen. Auch bei Unternehmen mit problematischen Geschäftsbereichen oder bei internationalen Transaktionen, wo bestimmte Risiken vermieden werden sollen, ist der Asset Deal oft die bessere Wahl. Besonders bei Immobilien und Betriebsstätten bietet der Asset Deal erhebliche Vorteile, da die Immobilien zu aktuellen Marktpreisen erworben werden können und sofort abschreibungsfähig sind.

Steuerliche Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal
Die steuerlichen Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal sind erheblich und können die Wirtschaftlichkeit der gesamten Transaktion maßgeblich beeinflussen. Beim Share Deal unterliegt die Anteilsübertragung grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, da es sich um eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen handelt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dies kann erhebliche Kosteneinsparungen bedeuten, besonders bei größeren Transaktionen. Beim Asset Deal hingegen unterliegen die meisten Übertragungen der Umsatzsteuer, was zu zusätzlichen Kosten von 19 Prozent des Kaufpreises führen kann, es sei denn, der Käufer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Grunderwerbsteuer ist ein weiterer wichtiger steuerlicher Unterschied. Beim Share Deal fällt Grunderwerbsteuer nur dann an, wenn der Käufer mehr als 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft erwirbt, die Immobilien hält. Beim Asset Deal hingegen fällt Grunderwerbsteuer immer an, wenn Immobilien übertragen werden. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Immobilienwerts und kann bei größeren Immobilienportfolios erhebliche Kosten verursachen.
Die Gewerbesteuer wird bei beiden Transaktionsformen unterschiedlich behandelt. Beim Share Deal bleibt die Gewerbesteuerlast des Unternehmens unverändert, da das Unternehmen als Steuersubjekt bestehen bleibt. Beim Asset Deal hingegen kann es zu Gewerbesteuerlasten kommen, wenn der Verkäufer die Vermögenswerte mit Gewinn veräußert. Dies ist besonders relevant bei Unternehmen mit hohen stillen Reserven, die bei der Veräußerung aufgedeckt werden.
Die Abschreibungspotenziale sind beim Asset Deal deutlich höher als beim Share Deal. Beim Asset Deal können die erworbenen Vermögenswerte zu den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies führt zu steuerlichen Vorteilen, da die Abschreibungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Beim Share Deal hingegen können nur die Anschaffungskosten der Anteile abgeschrieben werden, was zu deutlich geringeren Abschreibungsbeträgen führt. Die Differenz kann bei kapitalintensiven Unternehmen erheblich sein und die Wirtschaftlichkeit der Transaktion maßgeblich beeinflussen.
Versteckte Reserven werden bei beiden Transaktionsformen unterschiedlich behandelt. Beim Share Deal bleiben versteckte Reserven im Unternehmen erhalten und können bei einer späteren Veräußerung steuerlich genutzt werden. Beim Asset Deal hingegen werden versteckte Reserven aufgedeckt und können zu sofortigen Steuerlasten führen. Dies ist besonders relevant bei Unternehmen mit hohen stillen Reserven, die bei der Veräußerung realisiert werden müssen.
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen werden die steuerlichen Unterschiede noch komplexer. Beim Share Deal können DBA-Bestimmungen (Doppelbesteuerungsabkommen) greifen, die die Besteuerung regeln. Beim Asset Deal hingegen können verschiedene Steuersysteme der beteiligten Länder zu komplexen steuerlichen Situationen führen. Besonders bei der Übertragung von immateriellen Vermögenswerten wie Patenten oder Marken können erhebliche steuerliche Herausforderungen entstehen.
Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen
Die rechtlichen Aspekte und Haftungsfragen unterscheiden sich erheblich zwischen Share Deal und Asset Deal und haben weitreichende Auswirkungen auf die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Beim Share Deal übernimmt der Käufer das Unternehmen in seiner Gesamtheit, inklusive aller bestehenden Verbindlichkeiten, auch solcher, die ihm möglicherweise nicht bekannt sind. Dies macht umfassende Garantien und Gewährleistungen des Verkäufers besonders wichtig, um das Haftungsrisiko des Käufers zu begrenzen. Typische Garantien betreffen die Vollständigkeit der Finanzinformationen, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Abwesenheit von versteckten Verbindlichkeiten.
Die Einzelrechtsnachfolge beim Asset Deal bietet dem Käufer deutlich mehr Kontrolle über die übernommenen Risiken. Der Käufer übernimmt nur die Verbindlichkeiten, die explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. Alle anderen Verbindlichkeiten bleiben beim Verkäufer, was das Risiko unerwarteter Haftungsansprüche erheblich reduziert. Dies ermöglicht es dem Käufer, gezielt bestimmte Risiken auszuschließen oder zu begrenzen. Besonders bei Unternehmen mit komplexen rechtlichen Strukturen oder bei Unternehmen, die in der Vergangenheit rechtliche Probleme hatten, ist dies ein entscheidender Vorteil.
Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind bei beiden Transaktionsformen zu beachten, wobei der Betriebsübergang nach § 613a BGB beim Asset Deal eine besondere Rolle spielt. Beim Asset Deal kann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn ein in sich geschlossener Geschäftsbereich übertragen wird. In diesem Fall gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer über, und der Käufer muss die Arbeitsbedingungen für mindestens ein Jahr unverändert beibehalten. Beim Share Deal hingegen bleiben die Arbeitsverhältnisse unverändert bestehen, da das Unternehmen als Arbeitgeber bestehen bleibt.
Die Vertragsgestaltung und typische Klauseln unterscheiden sich erheblich zwischen beiden Transaktionsformen. Beim Share Deal sind umfassende Garantien und Gewährleistungen erforderlich, um das Haftungsrisiko des Käufers zu begrenzen. Typische Klauseln betreffen die Vollständigkeit der Finanzinformationen, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Abwesenheit von versteckten Verbindlichkeiten. Zudem sind oft Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsfristen vereinbart, um das Risiko des Verkäufers zu begrenzen.
Beim Asset Deal hingegen ist die Vertragsgestaltung oft komplexer, da jeder einzelne Vermögensgegenstand identifiziert und übertragen werden muss. Typische Klauseln betreffen die Vollständigkeit der übertragenen Vermögenswerte, die Qualität der übertragenen Assets sowie die Abwesenheit von Belastungen oder Rechten Dritter. Zudem sind oft spezielle Klauseln für die Übertragung von Verträgen, Lizenzen oder anderen Rechten erforderlich.
Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen unterscheidet sich ebenfalls zwischen beiden Transaktionsformen. Beim Share Deal kann der Käufer Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, das er erworben hat. Beim Asset Deal hingegen kann der Käufer Ansprüche nur gegen die übertragenen Vermögenswerte geltend machen. Dies kann zu erheblichen Unterschieden in der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen führen, besonders bei komplexen rechtlichen Situationen.
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Entscheidungskriterien: Wann welche Struktur wählen?
Die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal sollte auf einer sorgfältigen Analyse verschiedener Faktoren basieren, die je nach spezifischer Situation unterschiedlich gewichtet werden. Die Unternehmensgröße ist ein wichtiger Faktor, da größere Unternehmen oft komplexere Strukturen aufweisen und daher eher für Asset Deals geeignet sind. Bei kleineren Unternehmen mit überschaubaren Strukturen ist der Share Deal oft die einfachere und kostengünstigere Lösung. Die Branche spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da kapitalintensive Branchen wie die Immobilienwirtschaft oder die Produktion oft von den Abschreibungspotenzialen des Asset Deals profitieren.
Das Risikoprofil des Unternehmens ist ein weiterer entscheidender Faktor. Unternehmen mit hohen Risiken oder komplexen rechtlichen Strukturen sind oft besser für Asset Deals geeignet, da der Käufer gezielt bestimmte Risiken ausschließen kann. Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodellen und überschaubaren Risiken sind hingegen oft besser für Share Deals geeignet. Die Steuersituation beider Parteien ist ebenfalls wichtig, da die steuerlichen Auswirkungen erheblich sein können und die Wirtschaftlichkeit der Transaktion maßgeblich beeinflussen.
Die Rolle professioneller Berater kann nicht überschätzt werden, da die Wahl der richtigen Transaktionsstruktur erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg der Transaktion haben kann. Erfahrene M&A-Berater können die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens analysieren und die optimale Struktur empfehlen. Sie kennen die typischen Fallstricke und können frühzeitig auf potenzielle Probleme hinweisen. Besonders bei komplexeren Transaktionen oder bei fehlender interner Expertise ist die Einbindung externer Berater unerlässlich.
Hybride Strukturen und Sonderfälle können ebenfalls eine Rolle spielen, besonders bei größeren Transaktionen oder bei speziellen Anforderungen. So können beispielsweise bestimmte Vermögenswerte als Asset Deal übertragen werden, während andere Bereiche als Share Deal strukturiert werden. Auch können Earn-Out-Klauseln oder andere variable Komponenten in die Transaktionsstruktur integriert werden. Diese komplexeren Strukturen erfordern jedoch erhebliche Expertise und sollten nur mit professioneller Unterstützung umgesetzt werden.
Die praktische Umsetzbarkeit ist ein weiterer wichtiger Faktor, der oft unterschätzt wird. Beide Transaktionsformen haben unterschiedliche Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung. Beim Share Deal sind oft weniger Vorbereitungen erforderlich, da das Unternehmen als Ganzes übertragen wird. Beim Asset Deal hingegen sind detaillierte Inventarlisten und Übertragungsdokumente erforderlich, was erhebliche Vorbereitungen erfordert. Die verfügbare Zeit und die internen Ressourcen sollten daher bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Die langfristigen Ziele beider Parteien sind ebenfalls wichtig, da die gewählte Struktur die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beeinflussen kann. Beim Share Deal bleibt das Unternehmen als rechtliche Einheit bestehen, was die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gewährleistet. Beim Asset Deal hingegen kann es zu erheblichen Veränderungen kommen, da nur bestimmte Vermögenswerte übertragen werden. Die langfristigen Pläne beider Parteien sollten daher bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
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Fazit und professionelle Beratung
Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal ist eine der wichtigsten Entscheidungen im M&A-Prozess und hat weitreichende Auswirkungen auf Steuern, Haftung, Arbeitsrecht und die praktische Umsetzung der Transaktion. Beide Strukturen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation unterschiedlich gewichtet werden müssen. Der Share Deal bietet Einfachheit und Geschwindigkeit, während der Asset Deal mehr Kontrolle und Flexibilität ermöglicht. Die steuerlichen Auswirkungen können erheblich sein und die Wirtschaftlichkeit der gesamten Transaktion beeinflussen.
Die Bedeutung individueller Beratung kann nicht überschätzt werden, da jede M&A-Transaktion einzigartig ist und spezifische Anforderungen hat. Erfahrene M&A-Berater können die verschiedenen Faktoren analysieren und die optimale Struktur für die jeweilige Situation empfehlen. Sie kennen die typischen Fallstricke und können frühzeitig auf potenzielle Probleme hinweisen. Besonders bei komplexeren Transaktionen oder bei fehlender interner Expertise ist professionelle Unterstützung unerlässlich.
EUROCONSIL verfügt über ein erfahrenes Team von M&A-Experten, die bereits zahlreiche Transaktionen erfolgreich strukturiert haben. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Transaktionsstruktur und begleiten Sie durch den gesamten M&A-Prozess. Von der ersten strategischen Überlegung über die Due Diligence bis hin zur erfolgreichen Umsetzung – wir stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite.
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Fazit: Die richtige Struktur für Ihren M&A-Erfolg
Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal entscheidet maßgeblich über den Erfolg Ihrer M&A-Transaktion. Mit der richtigen Strukturierung können Sie Risiken minimieren, Steuervorteile nutzen und die Transaktion effizient abwickeln. Professionelle Beratung ist dabei unerlässlich, um die optimale Lösung für Ihre spezifische Situation zu finden.
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