Nach meist vielen Jahren erfolgreicher unternehmerischer Tätigkeit, geprägt von hoher Verantwortung für das eigene Unternehmen und die Mitarbeiter, täglichen Höchstleistungen und Engagement, endet mit dem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens eine Ära und eine Zeit mit ganz anderen, neuen Herausforderungen beginnt. Wie der Weg bis zu diesem Punkt strukturiert abläuft und welche Fördermöglichkeiten dabei greifen, zeigt unser Überblick zur KfW-Unternehmensnachfolge.
Dabei fällt es den meisten, nunmehr ehemaligen Unternehmern, schwer, gar keine geschäftlichen Aktivitäten mehr zu entwickeln und den Rest des Lebens, ohne die bisher wahrgenommene Verantwortung, an sich vorbeiziehen zu lassen. Ich möchte in diesem kurzen Artikel beschreiben, welche Wege und Möglichkeiten es nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen aus meiner Sicht gibt, wodurch diese gekennzeichnet und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Wer diesen Schritt noch vor sich hat, findet in unserer Checkliste zur Nachfolgeplanung den passenden Vorlauf.
Umsteiger oder Aussteiger: zwei Grundtypen nach dem Unternehmensverkauf
Grundsätzlich kann zwischen dem Typ des „Umsteigers“ und dem Typ des „Aussteigers“ unterschieden werden, wobei diese in „reiner Form“ nur selten zu finden sind. Wodurch zeichnen sich diese beiden grundsätzlichen Typen aus, bzw. was sind deren besondere Merkmale?
Der Mitgesellschafter: Umsteiger mit bleibender Verantwortung
Als klassischen Umsteiger kann man in dieser Betrachtung den Mitgesellschafter bezeichnen.
Als Mitgesellschafter, es wurden also nicht alle Firmenanteile verkauft, ändert sich für den bisherigen Inhaber insgesamt am wenigsten. Das unternehmerische Risiko und die damit einhergehende Verantwortung, die soziale Stellung im Unternehmen und in dessen Umfeld bleiben ebenso erhalten, wie die Partizipation am Ergebnis des Unternehmens. Da weiterhin im Unternehmen mitgewirkt wird, ist der damit zusammenhängende zeitliche Aufwand nicht selten ähnlich wie zuvor. Nicht zu unterschätzen ist auch ein latent vorhandenes Konfliktpotenzial zum neuen Eigentümer/Geschäftsführer bezüglich Strategien, Ausrichtung und Unternehmenskultur, da die wenigsten Altinhaber sich komplett bei strategischen Themen zurücknehmen können. Wird stattdessen an die Familie oder das eigene Management übergeben, gelten andere Spielregeln: Wie sich eine solche Unternehmensnachfolge regeln lässt, haben wir gesondert beschrieben.
Der Berater: eng verbunden, aber ohne Gesellschafterrolle
Ebenfalls eng verbunden mit dem Unternehmen bleibt der verkaufende Unternehmer, der sein Know-how und seine Erfahrung dem Unternehmen zukünftig als Berater zur Verfügung stellt.
Er arbeitet weiter im Unternehmen mit, und sichert sich so, neben dem sozialen Status noch ein zusätzliches Einkommen. Allerdings bleibt die Arbeitsbelastung, wenn auch nicht wie im bisherigen Umfang, erhalten und ein entsprechendes Konfliktpotenzial zwischen dem neuen Inhaber/Geschäftsführer und dem Alteigentümer/Berater ist auch hier latent vorhanden, da es dem Alteigentümer in dieser Position manchmal schwerfällt, endgültig loszulassen. Ein wesentlicher Schritt des „Ausstieges“ ist jedoch durch die Aufgabe gesellschaftsrechtlicher Bindung zum Unternehmen bereits vollzogen.
Der Investor: beteiligt bleiben ohne Tagesgeschäft
Eine völlige Loslösung vom eigenen Unternehmen, aber ein Festhalten an unternehmerischen Interessen und Aktivitäten verkörpert der Investor.
Der Investor partizipiert weiterhin am Erfolg eines Unternehmens, ohne aber persönlich ins Tagesgeschäft involviert zu sein und diesbezüglich Verantwortung zu übernehmen. Der zeitliche Aufwand ist gering und der gewonnene Freiraum entsprechend groß. Der Investor nutzt seine unternehmerische Erfahrung, um diese gewinnbringend durch gezielte Investments einzusetzen. Auf Grund geringer Fungibilität der erworbenen Anteile sind Investments immer langfristig zu betrachten und bergen wegen der zumeist geringen Einflussmöglichkeiten auch entsprechende Risiken.
Der Privatier: der vollständige Ausstieg
Am wenigsten unternehmerisches Engagement nach dem Ausstieg entfaltet der Privatier.
Der Privatier hat keinen Bezug mehr zum bisherigen oder auch anderen Unternehmen und somit die volle Freiheit einer Neuorientierung in jegliche Richtung. Was einerseits sehr gut und erstrebenswert klingt, kann aber im persönlichen Empfinden des Aussteigers auch eine Schattenseite haben. Damit gemeint ist, dass der bisherige „soziale Status“ eines Unternehmers wegfällt, was zu Verlustängsten führen kann. Die neu gewonnene Freiheit nutzt der Privatier zumeist für die aktive Freizeitgestaltung, das Pflegen von Hobbys und sozialen Kontakten. Wann der richtige Moment für diesen Ausstieg gekommen ist, beschreibt unser Beitrag zum optimalen Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf.
Fazit: Jeder Aussteiger braucht seinen eigenen Weg
Zusammenfassend kann man sagen, dass je nach Typ und Mentalität jeder „Aussteiger“ seinen Weg nach dem Verkauf des Unternehmens finden muss, um den Lebensabend glücklich und in persönlicher Zufriedenheit zu bestreiten. Dabei wird eines, oder auch eine Mischform der hier beschriebenen Szenarien eine Orientierung geben. Wie viel finanzieller Spielraum für diese Lebensphase überhaupt zur Verfügung steht, entscheidet sich schon beim Kaufpreis – unser Beitrag zeigt, was Ihr Lebenswerk wirklich wert ist.


