GmbH verkaufen und GmbH-Anteile verkaufen: der Leitfaden

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Wer eine GmbH verkauft, verkauft rechtlich gesehen immer Geschäftsanteile: Beim Verkauf des ganzen Unternehmens wechseln 100 Prozent der Anteile den Eigentümer, beim Teilverkauf nur ein Teil davon. Für beide Fälle gelten dieselben Spielregeln – notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG, eine belastbare Bewertung und die Besteuerung des Gewinns nach § 17 EStG. Die Unterschiede liegen im Detail, und genau dort entscheidet sich, wie viel vom Kaufpreis am Ende bei Ihnen ankommt.

Dieser Leitfaden führt durch den gesamten Verkaufsprozess: den Unterschied zwischen Komplett- und Teilverkauf, die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal, den Ablauf in sieben Schritten, die rechtlichen Anforderungen rund um den Notar sowie die Steuern – mit konkreten Zahlen, Paragraphen und nachvollziehbaren Rechenbeispielen.

Vorstandmitglieder und Berater bei einer Rechtsberatung an einem Tisch

1. GmbH verkaufen oder GmbH-Anteile verkaufen: der Unterschied

Verkäufer einer GmbH ist nie die Gesellschaft selbst, sondern immer ihr Gesellschafter. Daraus ergeben sich zwei Grundkonstellationen:

  • Die ganze GmbH verkaufen: Alle Gesellschafter veräußern sämtliche Geschäftsanteile an einen Erwerber. Die GmbH besteht mit allen Verträgen, Mitarbeitern, Genehmigungen und Verbindlichkeiten unverändert fort – nur die Eigentümer wechseln. Das ist der klassische Weg bei Unternehmensnachfolge und Firmenverkauf.
  • Einzelne GmbH-Anteile verkaufen: Ein Gesellschafter veräußert seinen Anteil ganz oder teilweise – etwa beim Ausstieg eines Mitgesellschafters, bei der Aufnahme eines Investors oder wenn ein Nachfolger schrittweise übernehmen soll.

Die häufigsten Anlässe sind die altersbedingte Nachfolge, Liquiditätsbedarf, strategische Neuausrichtung oder Differenzen im Gesellschafterkreis. Unabhängig vom Anlass gilt: Rechtlich und steuerlich läuft beides über denselben Mechanismus – die Abtretung von Geschäftsanteilen. Wer den Prozess einmal verstanden hat, kann beide Konstellationen souverän steuern.

2. Share Deal oder Asset Deal: die Weichenstellung am Anfang

Vor jedem GmbH-Verkauf steht die Frage nach der Transaktionsstruktur:

  • Share Deal: Verkauft werden die Geschäftsanteile. Die GmbH bleibt als Rechtsträger vollständig erhalten, alle Verträge laufen weiter. Für Verkäufer ist das meist die einfachere und steuerlich günstigere Variante.
  • Asset Deal: Die GmbH selbst verkauft einzelne Wirtschaftsgüter – Maschinen, Kundenstamm, Vorräte, Immobilien. Der Erlös fällt in der Gesellschaft an; zurück bleibt eine GmbH-Hülle mit dem Verkaufserlös, der erst noch an die Gesellschafter ausgeschüttet werden muss.

Der Unterschied ist steuerlich erheblich: Beim Asset Deal versteuert zunächst die GmbH den Veräußerungsgewinn mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (zusammen rund 30 Prozent). Schüttet sie den Erlös anschließend aus, fällt auf Gesellschafterebene zusätzlich Abgeltungsteuer an – die Gesamtbelastung liegt dann schnell über 45 Prozent. Beim Share Deal greift dagegen die deutlich mildere Besteuerung nach § 17 EStG (dazu Abschnitt 5). Käufer bevorzugen umgekehrt oft den Asset Deal, weil sie Wirtschaftsgüter gezielt auswählen und abschreiben können – hier liegt regelmäßig Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Beitrag Share Deal vs. Asset Deal.

3. Der Ablauf: eine GmbH in sieben Schritten verkaufen

Ein strukturierter GmbH-Verkauf dauert in der Praxis meist sechs bis zwölf Monate, komplexe Transaktionen auch länger. Die sieben Schritte:

  1. Vorbereitung: Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre aufbereiten, Gesellschaftsvertrag auf Verkaufsbeschränkungen prüfen, Abhängigkeiten vom Inhaber reduzieren. Je früher die Vorbereitung beginnt, desto besser der Preis – ideal sind zwei bis drei Jahre Vorlauf.
  2. Bewertung: Unternehmenswert nach anerkannten Verfahren ermitteln und eine realistische Preisspanne festlegen (Abschnitt 6).
  3. Käufersuche: Käuferprofil definieren und den Markt diskret ansprechen – über anonymisierte Kurzprofile (Teaser), damit Mitarbeiter, Kunden und Wettbewerber nichts vom Verkauf erfahren. Interessenten unterzeichnen vor jeder Detailinformation eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
  4. Verhandlung und Absichtserklärung: Mit ernsthaften Interessenten werden Eckpunkte – Preisvorstellung, Zahlungsstruktur, Zeitplan – in einem Letter of Intent (LOI) fixiert.
  5. Due Diligence: Der Käufer prüft das Unternehmen wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich. Bilanzkennzahlen wie Eigenkapitalquote und Eigenkapitalrentabilität stehen dabei besonders im Fokus. Vollständige, gut strukturierte Unterlagen im Datenraum verkürzen die Prüfung und vermeiden Kaufpreisabschläge.
  6. Kaufvertrag und Notartermin: Der Anteilskaufvertrag (SPA) regelt Kaufpreis, Garantien, Haftung und Zahlungsmodalitäten – und wird notariell beurkundet (Abschnitt 4).
  7. Vollzug und Übergabe: Kaufpreiszahlung, Übergang der Anteile, Eintragung der neuen Gesellschafterliste im Handelsregister und eine geordnete Übergabephase, in der der Verkäufer häufig noch einige Monate zur Verfügung steht.

4. Notar, Vinkulierung, Gesellschafterliste: die rechtlichen Anforderungen

Ohne Notar geht es nicht

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist streng formgebunden: Nach § 15 Abs. 3 GmbHG bedarf die Abtretung der notariellen Beurkundung, nach § 15 Abs. 4 GmbHG gilt das auch für den schuldrechtlichen Kaufvertrag. Ein privatschriftlicher oder mündlicher GmbH-Kaufvertrag ist nichtig – unabhängig davon, ob die ganze GmbH oder nur ein einzelner Anteil verkauft wird. In der Praxis werden Verpflichtungs- und Abtretungsgeschäft in einer Urkunde zusammengefasst und in einem Termin beurkundet.

Vinkulierungsklauseln vorab prüfen

Viele Gesellschaftsverträge knüpfen die Abtretung an zusätzliche Voraussetzungen (§ 15 Abs. 5 GmbHG), etwa die Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder Vorkaufsrechte der Mitgesellschafter. Diese Vinkulierung muss vor dem Verkaufsprozess geprüft werden: Fehlt eine erforderliche Zustimmung, ist die Abtretung schwebend unwirksam. Wer früh Klarheit schafft – notfalls über eine Satzungsänderung oder schriftliche Zustimmungen – vermeidet, dass die Transaktion kurz vor dem Notartermin scheitert.

Gesellschafterliste: erst die Eintragung macht den Käufer zum Gesellschafter

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Nach der Beurkundung reicht der Notar die aktualisierte Liste beim Handelsregister ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Erst damit kann der Erwerber seine Gesellschafterrechte – Stimmrecht, Gewinnbezug – gegenüber der GmbH ausüben.

Was kostet der Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Beurkundung des Anteilskaufvertrags fällt eine 2,0-Gebühr an; Geschäftswert ist in der Regel der Kaufpreis. Beispiel: Bei 500.000 Euro Kaufpreis beträgt die einfache Gebühr nach Tabelle B 935 Euro, die Beurkundungsgebühr also 2 × 935 = 1.870 Euro netto, zuzüglich Nebengebühren (unter anderem für die neue Gesellschafterliste), Auslagen und Umsatzsteuer. Gemessen am Transaktionsvolumen sind die Notarkosten damit überschaubar – wer sie trägt, ist Verhandlungssache, üblicherweise übernimmt sie der Käufer.

5. Steuern beim GmbH-Verkauf: § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren, Holding

Wie der Veräußerungsgewinn besteuert wird, hängt davon ab, wer verkauft und wie hoch die Beteiligung ist. Der Gewinn ist dabei stets der Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten.

Beteiligung ab 1 Prozent im Privatvermögen: Teileinkünfteverfahren

War der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent an der GmbH beteiligt, zählt der Gewinn zu den gewerblichen Einkünften nach § 17 EStG. Es gilt das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG): 60 Prozent des Gewinns sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, 40 Prozent bleiben steuerfrei. Beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent ergibt das eine maximale Belastung von 27 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag – also rund 28,5 Prozent des Gewinns.

Rechenbeispiel: Ein Alleingesellschafter verkauft seine GmbH für 800.000 Euro. Anschaffungskosten (Stammkapital) 25.000 Euro, Beraterkosten 15.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn beträgt 800.000 − 25.000 − 15.000 = 760.000 Euro. Steuerpflichtig sind davon 60 Prozent = 456.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent fallen darauf rund 191.500 Euro Einkommensteuer an – etwa 25 Prozent des Gewinns, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG

Für kleinere Transaktionen sieht das Gesetz einen Freibetrag von maximal 9.060 Euro vor (bei Verkauf von 100 Prozent der Anteile; bei Teilverkäufen anteilig). Er schmilzt allerdings ab, sobald der steuerpflichtige Gewinn 36.100 Euro übersteigt – ebenfalls anteilig. Beispiel: Beträgt der steuerpflichtige Gewinn beim Verkauf aller Anteile 40.000 Euro, reduziert sich der Freibetrag um 40.000 − 36.100 = 3.900 Euro auf 5.160 Euro; zu versteuern bleiben 34.840 Euro. Ab einem steuerpflichtigen Gewinn von 45.160 Euro läuft der Freibetrag vollständig ins Leere – bei typischen Unternehmensverkäufen spielt er daher praktisch keine Rolle.

Beteiligung unter 1 Prozent: Abgeltungsteuer

Lag die Beteiligung durchgehend unter 1 Prozent, unterliegt der Gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer: pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent (zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer). Diese Konstellation betrifft vor allem Kleinstbeteiligungen, etwa aus Mitarbeiterprogrammen.

Verkauf über eine Holding: § 8b KStG

Hält eine Kapitalgesellschaft (Holding-GmbH) die Anteile, ist der Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei; nur 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die effektive Steuerbelastung auf Holding-Ebene liegt damit bei nur rund 1,5 Prozent des Gewinns. Der Vorteil hat einen Haken: Das Geld liegt danach in der Holding; erst bei Ausschüttung an den Gesellschafter fällt erneut Steuer an. Attraktiv ist die Struktur vor allem, wenn der Erlös reinvestiert werden soll. Wichtig: Eine Holding lässt sich nicht kurzfristig vor dem Verkauf „dazwischenschalten“ – bei Einbringungen gelten mehrjährige steuerliche Sperrfristen. Solche Gestaltungen brauchen Vorlauf.

Was beim GmbH-Verkauf nicht gilt

Die von Einzelunternehmen und Personengesellschaften bekannten Vergünstigungen greifen beim Verkauf von GmbH-Anteilen nicht: Weder der Altersfreibetrag von 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG) noch die Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG sind auf Gewinne nach § 17 EStG anwendbar – § 17 ist in der Aufzählung der begünstigten Veräußerungsgewinne in § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht enthalten. Umso wichtiger ist die frühzeitige Planung: Welche Spielräume Verkäufer stattdessen haben, zeigt unser Beitrag zur steuerlichen Gestaltung beim Unternehmensverkauf. Die konkrete Umsetzung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters – idealerweise zwei bis drei Jahre vor dem geplanten Verkauf.

6. Was ist Ihre GmbH wert?

Der Kaufpreis ist der zentrale Verhandlungspunkt – und eine fundierte Bewertung seine Grundlage. In der M&A-Praxis für den Mittelstand haben sich zwei Verfahren etabliert:

  • Ertragswertverfahren: Der Wert ergibt sich aus den abgezinsten künftigen Erträgen. Es ist das Standardverfahren für ertragsstarke Unternehmen mit planbaren Ergebnissen.
  • Multiplikatorverfahren: Das nachhaltige operative Ergebnis wird mit einem marktüblichen Faktor multipliziert. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen EBIT-Multiplikatoren je nach Branche, Größe und Wachstum überwiegend zwischen 4 und 8. Vom so ermittelten Unternehmenswert werden Finanzverbindlichkeiten abgezogen und liquide Mittel hinzugerechnet, um zum Kaufpreis für die Anteile zu gelangen.
  • Substanzwertverfahren: Als Wertuntergrenze relevant, wenn hohe Sachwerte vorhanden sind, die Ertragskraft aber schwach ist.

Wie die Verfahren im Detail funktionieren und wann welches passt, erläutert unsere Seite zur Unternehmensbewertung. Eine erste fundierte Orientierung liefert unser kostenfreier Unternehmenswertrechner – auf Basis Ihrer Eckdaten erhalten Sie eine realistische Wertspanne für Ihre GmbH.

7. Typische Fehler beim GmbH-Verkauf

  • Zu spät starten: Wer erst mit dem Verkauf beginnt, wenn er „raus muss“, verhandelt aus der Schwäche. Steuerliche Gestaltungen und wertsteigernde Maßnahmen brauchen Jahre, nicht Wochen.
  • Abhängigkeit vom Inhaber: Hängen Kundenbeziehungen und Know-how allein am Verkäufer, zahlen Käufer deutliche Abschläge – oder springen in der Due Diligence ab.
  • Fehlende Vertraulichkeit: Wird der Verkauf im Markt bekannt, drohen Unruhe bei Mitarbeitern und Kunden. Professionelle Prozesse arbeiten mit anonymen Teasern und NDAs.
  • Unrealistische Preisvorstellung: Ein überhöhter Einstiegspreis schreckt seriöse Käufer ab und verlängert den Prozess – ein zu niedriger verschenkt Lebenswerk.
  • Vinkulierung und Gesellschaftsvertrag ignoriert: Zustimmungserfordernisse und Vorkaufsrechte müssen vor der Käuferansprache geklärt sein, nicht am Notartermin.
  • Nur einen Interessenten verhandeln: Ohne Wettbewerb um das Unternehmen fehlt das wichtigste Instrument für einen guten Preis.

8. Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH ohne Notar verkaufen?

Nein. Sowohl der Kaufvertrag als auch die Abtretung der Geschäftsanteile müssen nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG notariell beurkundet werden. Ein Verkauf ohne Notar ist nichtig.

Wie viel Steuern zahle ich beim Verkauf einer GmbH?

Bei einer Beteiligung ab 1 Prozent im Privatvermögen sind 60 Prozent des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – maximal rund 28,5 Prozent des Gewinns inklusive Solidaritätszuschlag. Bei Beteiligungen unter 1 Prozent fällt Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent an, beim Verkauf über eine Holding effektiv nur rund 1,5 Prozent auf Holding-Ebene.

Wie lange dauert es, eine GmbH zu verkaufen?

Vom Projektstart bis zum Notartermin vergehen in der Regel sechs bis zwölf Monate. Die Dauer hängt von Unternehmensgröße, Branche, Käuferlage und der Qualität der Vorbereitung ab.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH verkaufen und GmbH-Anteile verkaufen?

Rechtlich keiner: Auch der Verkauf der ganzen GmbH ist ein Verkauf von Geschäftsanteilen – nämlich von 100 Prozent. Beim Teilverkauf veräußert ein Gesellschafter nur einen Teil seiner Anteile, etwa an einen Investor oder Mitgesellschafter.

Muss die GmbH beim Verkauf schuldenfrei sein?

Nein. Verbindlichkeiten gehen beim Share Deal mit der Gesellschaft auf den Käufer über und werden im Kaufpreis berücksichtigt: Üblich ist die Anpassung über eine Cash-and-Debt-free-Klausel, bei der Finanzverbindlichkeiten den Kaufpreis mindern und liquide Mittel ihn erhöhen.

Fazit

Ob Sie Ihre ganze GmbH verkaufen oder einzelne GmbH-Anteile: Der Erfolg entscheidet sich in der Vorbereitung. Die notarielle Form ist gesetzt, der Ablauf planbar – die großen Hebel liegen in einer belastbaren Bewertung, einem strukturierten Verkaufsprozess mit mehreren Interessenten und der frühzeitigen steuerlichen Gestaltung rund um § 17 EStG. Zwischen einem improvisierten und einem professionell geführten Verkauf liegen erfahrungsgemäß nicht nur Monate, sondern häufig sechsstellige Beträge.

EUROCONSIL begleitet Gesellschafter im gesamten Prozess – von der Bewertung über die diskrete Käufersuche bis zur Verhandlung und zum Notartermin. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch über unsere Seite zur Beratung beim Unternehmensverkauf – wir zeigen Ihnen, was Ihre GmbH wert ist und wie Ihr Verkauf gelingt.

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