Unternehmen kaufen: Ablauf, Due Diligence und Finanzierung im Überblick

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Wer ein Unternehmen kaufen will, trifft derzeit auf ein historisch großes Angebot. Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand (Fokus Volkswirtschaft Nr. 526, Januar 2026) streben bis Ende 2029 jährlich rund 109.000 mittelständische Unternehmen eine Nachfolgeregelung an. Rund 114.000 Inhaber planen im selben Zeitraum jedes Jahr die Stilllegung, weil sich kein Nachfolger findet. Kaufinteressenten finden also Gelegenheiten, müssen bei dieser Menge an Angeboten aber strukturiert vorgehen. Günstiger ist der Markt dadurch nicht geworden: Die Kaufpreisforderungen sind seit 2019 um rund 34 Prozent gestiegen, preisbereinigt um etwa 9,5 Prozent.

Dieser Leitfaden führt Sie durch den kompletten Kaufprozess: vom Suchprofil über die Due Diligence und die Kaufpreisfindung bis zu Finanzierung, Vertrag und Closing. Er richtet sich an MBI-Kandidaten, an strategische Käufer aus dem Mittelstand und an Investoren, die eine Beteiligung oder eine vollständige Übernahme prüfen.

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Kaufen statt aufbauen: was Sie mit dem Unternehmen übernehmen

Ein etabliertes Unternehmen liefert vom ersten Tag an Umsatz, Deckungsbeitrag und einen eingespielten Betrieb. Sie übernehmen Kundenbeziehungen, eingearbeitete Mitarbeiter, Lieferantenkonditionen, Genehmigungen und in vielen Fällen eine Marke, die in ihrer Region seit Jahrzehnten bekannt ist. Der Aufbau all dessen würde Jahre dauern und wäre im Ergebnis unsicher. Dafür zahlen Sie einen Kaufpreis, der genau diesen Vorsprung abbildet, und Sie übernehmen die Vergangenheit des Betriebs mit: Altverträge, Rechtsstreitigkeiten, Investitionsstau. Die Abwägung zwischen beiden Wegen behandelt der Beitrag Unternehmen kaufen statt gründen ausführlich.

Die drei Grundtypen der Akquisition

Je nach strategischem Ziel unterscheidet sich, wonach Sie überhaupt suchen sollten:

  • Horizontale Akquisition: Sie kaufen ein Unternehmen der gleichen Wertschöpfungsstufe, meist einen Wettbewerber. Ziel sind Marktanteile, Größenvorteile im Einkauf und die Auslastung vorhandener Kapazitäten.
  • Vertikale Akquisition: Sie übernehmen einen Lieferanten oder einen Vertriebspartner. Das sichert Beschaffung oder Marktzugang und verlagert Marge in das eigene Haus.
  • Konglomerate Akquisition: Sie kaufen außerhalb Ihrer Branche, um Erlösquellen zu streuen. Das verteilt das Risiko auf mehrere Märkte, operative Synergien entstehen dabei aber selten.

Für MBI-Kandidaten, die sich mit dem Kauf selbstständig machen, kommt ein vierter Fall hinzu: Hier zählt weniger die Synergie als die Frage, ob Ihre Erfahrung zum Geschäftsmodell passt und ob der Betrieb ohne den bisherigen Inhaber funktioniert.

Der Ablauf eines Unternehmenskaufs in sechs Phasen

Vom ersten Suchprofil bis zur Eigentumsübertragung vergehen in der Praxis sechs bis zwölf Monate. Bei komplexen Strukturen, mehreren Gesellschaftern oder einer Immobilie im Betriebsvermögen dauert es länger. Die Reihenfolge der Phasen ist dabei kaum verhandelbar: Wer die Bewertung vor der Prüfung festzurrt oder ohne Finanzierungszusage in die Verhandlung geht, verliert Verhandlungsposition.

Phase 1: Suchprofil und Zielsuche

Bevor Sie das erste Objekt ansehen, brauchen Sie einen schriftlichen Kriterienkatalog. Legen Sie darin fest, welche Branche, welche Umsatz- und Ergebnisgröße, welche Region und welche Mitarbeiterzahl infrage kommen und welches Investitionsvolumen Sie darstellen können. Ergänzen Sie Ausschlusskriterien: Sanierungsfälle, Klumpenrisiken im Kundenstamm, Betriebe mit hoher Inhaberabhängigkeit. Nach diesem Profil filtern Sie später den Markt, und es bewahrt Sie davor, Monate in ein Objekt zu investieren, das von Anfang an nicht gepasst hat.

Gesucht wird über drei Kanäle: die vom Bundeswirtschaftsministerium und der KfW getragene Nachfolgebörse nexxt-change, die Netzwerke von Kammern, Steuerberatern und Hausbanken sowie die vertraulichen Mandate von M&A-Beratern. Der dritte Kanal ist der wichtigste, weil viele Inhaber ihren Verkauf nicht öffentlich ausschreiben. In unserer Unternehmensbörse mit aktuellen Verkaufsangeboten finden Sie Objekte nach Branche, Region und Beteiligungsform gefiltert.

Phase 2: Erstkontakt, Vertraulichkeit und Exposé

Der Erstkontakt läuft anonymisiert über einen Kurzprofil-Teaser. Erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten Sie das Exposé mit Firmennamen, Jahresabschlüssen der letzten drei Jahre, Kundenstruktur und Planzahlen. Prüfen Sie in dieser Phase vor allem die Ergebnisqualität: Wie viel des ausgewiesenen Gewinns ist wiederkehrend, wie viel stammt aus Einmaleffekten, und welche kalkulatorischen Kosten fehlen, etwa ein marktgerechtes Geschäftsführergehalt.

Phase 3: Indikatives Angebot und Letter of Intent

Passt das Unternehmen, geben Sie ein indikatives Angebot ab, meist als Preisspanne unter dem Vorbehalt der Prüfung. Der anschließende Letter of Intent hält die Eckpunkte fest: Preisrahmen, Transaktionsstruktur, Zeitplan, Umgang mit Vertraulichkeit und, entscheidend für Sie, eine Exklusivitätsfrist von üblicherweise zwei bis vier Monaten. Ohne Exklusivität finanzieren Sie eine Due Diligence, während der Verkäufer parallel weiterverhandelt.

Phase 4: Due Diligence

In der Prüfungsphase öffnet der Verkäufer einen Datenraum. Sie und Ihre Berater arbeiten die Unterlagen nach Fachgebieten ab und dokumentieren jeden Befund mit seiner finanziellen Auswirkung. Diese Befunde bestimmen anschließend den Preis und den Garantiekatalog, in schweren Fällen auch den Abbruch der Verhandlung. Welche Unterlagen Sie anfordern sollten, listet unsere Checkliste zum Unternehmenskauf auf.

Phase 5: Kaufvertrag und Verhandlung

Der Kaufvertrag übersetzt die Prüfungsergebnisse in Regelungen: Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Garantien des Verkäufers, Freistellungen für konkret erkannte Risiken, Wettbewerbsverbot und Übergangsunterstützung. Neben dem Preis wird dabei die Verteilung der Risiken verhandelt, und die ist wirtschaftlich oft der größere Hebel.

Phase 6: Signing, Closing und Integration

Mit der Unterzeichnung (Signing) ist der Vertrag geschlossen, aber noch nicht vollzogen. Zwischen Signing und Closing werden die aufschiebenden Bedingungen erfüllt: Finanzierungsauszahlung, Zustimmung von Mitgesellschaftern oder Vermietern, gegebenenfalls behördliche Freigaben. Mit dem Closing gehen Anteile oder Vermögensgegenstände über, der Kaufpreis fließt, und die Integration beginnt.

Due Diligence: was Sie vor dem Kauf prüfen müssen

Die Due Diligence ist die systematische Prüfung des Zielunternehmens. Sie hat zwei Zwecke: Risiken aufdecken und die Annahmen der Bewertung überprüfen. Fünf Bereiche gehören in jede mittelständische Transaktion:

  • Financial Due Diligence: Bereinigung des Ergebnisses um Einmaleffekte und nicht betriebsnotwendige Kosten, Analyse der Ergebnisqualität, Working Capital im Jahresverlauf, Investitionsstau im Anlagevermögen.
  • Tax Due Diligence: offene Veranlagungszeiträume, Feststellungen aus der letzten Betriebsprüfung, verdeckte Gewinnausschüttungen, umsatzsteuerliche Organschaften.
  • Legal Due Diligence: Gesellschaftsvertrag und Beschlusslage, Change-of-Control-Klauseln in Kunden-, Liefer- und Kreditverträgen, Miet- und Leasingverhältnisse, laufende Rechtsstreitigkeiten, gewerbliche Schutzrechte.
  • Commercial und Operational Due Diligence: Kundenkonzentration, Auftragsbestand, Margen je Produktgruppe, Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Zustand von Maschinen und IT.
  • Kulturelle und personelle Prüfung: Schlüsselpersonen und ihre Bindung, Altersstruktur, Pensionszusagen, und die Frage, wie stark der Betrieb am scheidenden Inhaber hängt.

Jeder Befund landet anschließend in einer von drei Schubladen: Deal Breaker (Abbruch), Preisabschlag (der Kaufpreis sinkt) oder vertragliche Absicherung (Garantie, Freistellung, Kaufpreiseinbehalt). Change-of-Control-Klauseln verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, weil ein Großkunde mit Sonderkündigungsrecht die Geschäftsgrundlage kippen kann. Welche Prüfpunkte je Bereich im Einzelnen abzuarbeiten sind, beschreibt unser Ratgeber Due Diligence: Was Käufer vor dem Unternehmenskauf prüfen müssen.

Kaufpreis: Bewertung und Preisfindung

Der Unternehmenswert wird berechnet, der Kaufpreis wird ausgehandelt. Für die Berechnung stehen drei Verfahren zur Verfügung:

  • Ertragswert- und DCF-Verfahren: Der Wert ergibt sich aus den künftigen Überschüssen, abgezinst mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungszins. Das ist die methodisch belastbarste Variante und die Basis eines Gutachtens nach IDW S1.
  • Multiplikatorverfahren: Ein bereinigtes EBIT oder EBITDA wird mit einem branchen- und größenabhängigen Faktor multipliziert. Das Verfahren ist schnell, taugt zur Plausibilisierung und ist im Mittelstand der übliche Verhandlungsanker. Grundlagen und Bandbreiten erläutert der Beitrag zur Unternehmensbewertung mit Multiplikatoren.
  • Substanzwertverfahren: Bewertet wird das Vermögen abzüglich der Schulden. Relevant bei anlagenintensiven Betrieben und als Untergrenze der Verhandlung.

Für eine erste Einordnung, bevor Sie in eine Bewertung investieren, können Sie den Unternehmenswertrechner von EUROCONSIL nutzen. Das Ergebnis ist eine grobe Indikation und ersetzt kein Gutachten nach IDW S1.

Vom Unternehmenswert zum Zahlungsbetrag

Verhandelt wird üblicherweise auf Basis „cash and debt free“: Der ermittelte Unternehmenswert wird um die Finanzverbindlichkeiten gekürzt und um überschüssige liquide Mittel erhöht. Hinzu kommt eine Regelung zum Working Capital, denn ein Betrieb, der zum Stichtag mit geleerten Lagern und eingezogenen Forderungen übergeben wird, zwingt Sie unmittelbar zu einer Nachfinanzierung. Üblich ist ein Referenzwert aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate mit Ausgleich in beide Richtungen.

Bleibt eine Bewertungslücke, weil der Verkäufer an seine Planung glaubt und Sie nicht, überbrückt sie ein Earn-out: Ein Teil des Kaufpreises wird an messbare Ergebnisse der ersten zwei bis drei Jahre gekoppelt. Definieren Sie die Bezugsgröße eng und schriftlich, sonst wird aus dem Kompromiss ein Rechtsstreit.

Finanzierung des Kaufpreises

Kaum ein Unternehmenskauf wird aus einer Quelle bezahlt. Üblich ist ein Baukasten aus Eigenkapital, Bankdarlehen, Förderkrediten und Verkäuferbeiträgen. Banken erwarten in mittelständischen Transaktionen regelmäßig einen zweistelligen Eigenkapitalanteil, weil er Ihre Risikobeteiligung zeigt.

  • Eigenkapital: eigene Mittel oder Kapital von Mitgesellschaftern und Beteiligungsgebern. Bestimmt maßgeblich, welches Volumen die Bank überhaupt begleitet.
  • Bankdarlehen: in der Regel besichert durch die Anteile oder das übernommene Vermögen, bedient aus dem Cashflow des gekauften Unternehmens.
  • Verkäuferdarlehen: Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises. Das entlastet Ihre Liquidität und ist zugleich ein Qualitätssignal, denn ein Verkäufer, der stundet, glaubt an die Fortführungsfähigkeit seines Betriebs.
  • Mezzanine-Kapital: Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen schließen die Lücke zwischen Eigen- und Fremdkapital, kosten aber deutlich mehr Zins.
  • Earn-out: wirkt zugleich als Finanzierungsbaustein, weil ein Teil des Kaufpreises erst aus späteren Erträgen bezahlt wird.

Förderkredite der KfW für Übernahmen

Für Übernahmen und tätige Beteiligungen stehen zwei zinsverbilligte Programme bereit, die über die Hausbank beantragt werden:

  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077): bis zu 500.000 Euro je Antragsteller für Gründer, Nachfolger und Jungunternehmer, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Wählbar sind zehn Jahre Laufzeit mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit oder 15 Jahre mit fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung. Die Besicherung übernimmt eine Bürgschaftsbank mit einer Garantie über 100 Prozent, sodass Sie keine weiteren Sicherheiten stellen müssen. Der effektive Jahreszins beginnt bei 5,48 Prozent (Preisklasse A, Variante zehn Jahre Laufzeit, Konditionen gültig ab 17. September 2026) und steigt bonitätsabhängig; maßgeblich ist der Satz am Tag der Zusage.
  • ERP-Förderkredit KMU (365/366): bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen, mit Laufzeiten von fünf, zehn oder 20 Jahren und ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren. In der Variante 366 übernimmt die KfW 50 Prozent des Kreditrisikos, was die Zusage der Hausbank erleichtert; dafür müssen Sie Jahresabschlüsse aus zwei vollständigen Geschäftsjahren vorlegen. Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Reicht Ihr Eigenkapital für die Bankanforderungen nicht aus, sind Bürgschaftsbanken, Beteiligungsgesellschaften und Verkäuferdarlehen die üblichen Hebel. Welche Wege im Einzelnen infrage kommen, zeigt der Beitrag zum Kredit für die Firmenübernahme mit geringem Eigenkapital. Klären Sie die Finanzierung vor der Verhandlung: Eine belastbare Finanzierungszusage ist im Bieterwettbewerb oft mehr wert als ein höheres Preisangebot.

Share Deal oder Asset Deal: die Struktur entscheidet über Haftung und Steuern

Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile am Rechtsträger. Das Unternehmen bleibt als juristische Person bestehen, sämtliche Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter. Der Preis dafür: Sie übernehmen auch alle unbekannten Altlasten, weshalb Garantien, Freistellungen und im größeren Segment eine W&I-Versicherung den Kern der Vertragsverhandlung bilden.

Beim Asset Deal erwerben Sie einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Vorräte, Verträge, Kundenstamm. Jeder Gegenstand muss im Vertrag bestimmt bezeichnet sein, und für die Übernahme von Verträgen brauchen Sie die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Dafür können Sie belastete Positionen gezielt zurücklassen, und der Kaufpreis lässt sich auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilen und abschreiben. Personengesellschaften lassen sich zivilrechtlich ohnehin nur so übertragen.

Drei Haftungsnormen sollten Sie kennen, weil sie den vermeintlich sauberen Asset Deal relativieren:

  • § 613a BGB: Bei einem Betriebsübergang gehen alle Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über. Abweichende Vereinbarungen zulasten der Arbeitnehmer sind unwirksam, eine Kündigung wegen des Übergangs ebenfalls. Die Beschäftigten sind vorab schriftlich zu unterrichten und können dem Übergang innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen.
  • § 75 AO: Wer einen Betrieb im Ganzen übernimmt, haftet für betriebsbedingte Steuern und Steuerabzugsbeträge, die seit Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind. Die Haftung ist auf den Bestand des übernommenen Vermögens begrenzt und gilt nicht beim Erwerb aus der Insolvenzmasse.
  • § 25 HGB: Führen Sie die bisherige Firma fort, haften Sie für die im Betrieb begründeten Altverbindlichkeiten, und zwar unbeschränkt. Ein Haftungsausschluss wirkt gegenüber Dritten nur, wenn er im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Gläubiger mitgeteilt wurde.

Gehört eine Immobilie zum Unternehmen, kommt die Grunderwerbsteuer hinzu: Nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG löst bereits der Übergang von mindestens 90 Prozent der Anteile innerhalb von zehn Jahren die Steuer aus. Welche Struktur in Ihrem Fall günstiger ist, hängt von Rechtsform, stillen Reserven und Risikoprofil ab; die vollständige Gegenüberstellung finden Sie unter Share Deal vs. Asset Deal.

Kaufvertrag, Signing und Closing

Werden GmbH-Anteile übertragen, sind sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch die Abtretung notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Die einfache Schriftform genügt nicht, ein privatschriftlicher Vertrag wäre nichtig. Der Notartermin gehört damit zum rechtlichen Kern der Transaktion und will inhaltlich vorbereitet sein.

Ein belastbarer Unternehmenskaufvertrag regelt mindestens:

  • Kaufgegenstand und Kaufpreis einschließlich Anpassungsmechanik für Working Capital und Nettofinanzverbindlichkeiten sowie etwaiger Earn-out-Bestandteile.
  • Garantien des Verkäufers zu Jahresabschlüssen, Eigentumsverhältnissen, Steuern, Arbeitsverhältnissen, Rechtsstreitigkeiten und Schutzrechten, mit klaren Haftungshöchstbeträgen und Verjährungsfristen.
  • Freistellungen für konkret erkannte Risiken aus der Due Diligence. Garantien greifen bei Risiken, die bei Vertragsschluss niemand kannte; für ein bereits gefundenes Problem, etwa einen laufenden Prozess, brauchen Sie eine ausdrückliche Freistellung.
  • Sicherung Ihrer Ansprüche über Kaufpreiseinbehalt, Treuhandkonto oder Bankbürgschaft, weil eine Garantie nur so viel wert ist wie die Zahlungsfähigkeit des Verkäufers.
  • Wettbewerbsverbot und Übergangsunterstützung des Verkäufers, typischerweise über zwei bis drei Jahre beziehungsweise sechs bis zwölf Monate.
  • Aufschiebende Bedingungen für das Closing, etwa die Auszahlung der Finanzierung oder Zustimmungen Dritter.

Eine kartellrechtliche Freigabe ist im Mittelstand die Ausnahme. Anmeldepflichtig wird ein Zusammenschluss nach § 35 Abs. 1 GWB erst, wenn die beteiligten Unternehmen zusammen weltweit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz erzielen und im Inland ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro sowie ein weiteres mehr als 17,5 Millionen Euro. Ergänzend greift die Transaktionswertschwelle von mehr als 400 Millionen Euro Gegenleistung (§ 35 Abs. 1a GWB). Liegt Ihr Fall darüber, gilt bis zur Freigabe ein Vollzugsverbot: Das Closing muss warten. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 den Entwurf der 12. GWB-Novelle beschlossen, der diese Schwellen auf 750, 75 und 20 Millionen Euro anheben soll; bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Werte.

Nach dem Closing: die ersten 100 Tage

Informieren Sie nach dem Closing zuerst die Belegschaft, dann Kunden und Lieferanten, und zwar bevor die Nachricht über den Flurfunk läuft. Binden Sie Schlüsselpersonen früh, notfalls über Zielvereinbarungen oder Halteprämien: Der Weggang von zwei oder drei Leistungsträgern kostet schnell mehr, als in der Preisverhandlung zu holen war. Behalten Sie parallel die Liquidität im Blick. Viele Lieferanten verkürzen die Zahlungsziele, solange sie den neuen Inhaber nicht einschätzen können, und der Finanzierungsbedarf im Working Capital steigt genau dann, wenn ohnehin alles gleichzeitig läuft.

Setzen Sie inhaltlich Prioritäten. Die Harmonisierung von IT-Systemen, Prozessen und Marken bindet Kapazität, die im ersten Jahr im Markt fehlt. Bewährt hat sich, zunächst Stabilität und Zahlungsfähigkeit zu sichern und die Integration in klar abgegrenzten Schritten nachzuziehen.

Häufige Fragen zum Unternehmenskauf

Wie lange dauert ein Unternehmenskauf?

Von der ernsthaften Zielsuche bis zum Closing vergehen üblicherweise sechs bis zwölf Monate. Auf die Due Diligence entfallen davon vier bis acht Wochen, auf die Vertragsverhandlung ähnlich viel. Mehrere Gesellschafter, Immobilien im Betriebsvermögen oder eine noch offene Finanzierung verlängern den Zeitraum spürbar.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für einen Unternehmenskauf?

Eine gesetzliche Quote gibt es nicht. Banken erwarten in mittelständischen Übernahmen regelmäßig einen zweistelligen prozentualen Eigenanteil am Gesamtvolumen. Fehlende Eigenmittel lassen sich über Förderkredite mit Bürgschaftsbank-Garantie, Verkäuferdarlehen, Mezzanine-Kapital oder Beteiligungsgesellschaften teilweise ersetzen; ganz ohne Eigenbeitrag ist eine Finanzierung praktisch nicht darstellbar.

Welche Nebenkosten entstehen zusätzlich zum Kaufpreis?

Kalkulieren Sie Beratungshonorare für Due Diligence, Steuer- und Rechtsberatung sowie M&A-Begleitung ein, dazu Notar- und Registerkosten, Finanzierungsnebenkosten und gegebenenfalls Grunderwerbsteuer. Bei kleineren Transaktionen fallen diese Positionen prozentual stärker ins Gewicht als bei großen.

Wo finde ich Unternehmen, die zum Verkauf stehen?

Öffentlich über die Nachfolgebörse nexxt-change und die Börsen der Kammern, vertraulich über M&A-Berater, Steuerberater und Hausbanken. Ein erheblicher Teil der Verkäufe wird nie inseriert, weil Inhaber Unruhe bei Mitarbeitern und Kunden vermeiden wollen. Der Zugang zu diesen Mandaten läuft über Netzwerke.

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal erwerben Sie die Anteile am Rechtsträger, das Unternehmen läuft mit allen Verträgen und Risiken unverändert weiter. Beim Asset Deal kaufen Sie einzelne, im Vertrag bestimmt bezeichnete Wirtschaftsgüter und können belastete Positionen zurücklassen; dafür brauchen Sie für die Übernahme von Verträgen die Zustimmung der Vertragspartner.

Hafte ich als Käufer für Altschulden des Unternehmens?

Beim Share Deal bleiben sämtliche Verbindlichkeiten in der Gesellschaft und treffen damit wirtschaftlich Sie. Beim Asset Deal haften Sie nach § 75 AO für betriebsbedingte Steuern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres, begrenzt auf das übernommene Vermögen, und nach § 25 HGB unbeschränkt für Altverbindlichkeiten, wenn Sie die bisherige Firma fortführen. Arbeitsverhältnisse gehen in beiden Fällen mit über.

Fazit

Ein Unternehmenskauf zieht sich über mehrere Monate, und jede Phase arbeitet der nächsten zu. Das Suchprofil bestimmt, welche Objekte Ihnen überhaupt angeboten werden. Die Due Diligence liefert die Argumente für Preis und Garantiekatalog. Die Wahl zwischen Share und Asset Deal entscheidet über Haftung und Abschreibungsvolumen. Und eine belastbare Finanzierungszusage entscheidet, ob Sie bei einem guten Objekt überhaupt zum Zug kommen. Wer diese Reihenfolge einhält, zahlt am Ende meist weniger und trägt vor allem weniger Risiko in die Zeit nach dem Closing hinein.

EUROCONSIL begleitet Käufer und MBI-Kandidaten durch alle Phasen dieses Prozesses, von der Zielsuche über Bewertung und Due Diligence bis zur Vertragsverhandlung und zum Closing. Einen Überblick über Vorgehen und Leistungsumfang gibt unsere Seite zur Beratung beim Unternehmenskauf; für ein erstes Gespräch über Ihr Suchprofil erreichen Sie unsere Standortteams direkt.

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